RS UVS Salzburg 1991/08/21 3/131/1-1991

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Veröffentlicht am 21.08.1991
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Rechtssatz

Ein Einspruch gegen eine Strafverfügung kann auch mündlich, nicht jedoch fernmündlich erhoben werden.

Schlagworte
Strafverfügung; Einspruch
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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