RS UVS Wien 1991/08/23 03/14/461/91

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Veröffentlicht am 23.08.1991
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Rechtssatz

Eine unrichtige Lenkerauskunft ist einer Nicht-Auskunft gleichzuhalten.

Schlagworte
Lenkerauskunft, Zulassungsbesitzer
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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