RS UVS Salzburg 1991/08/27 3/146/1-1991

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Rechtssatz

Auch ausländische Verkehrsteilnehmer haben sich mit den einschlägigen

Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung vertraut zu machen, wenn sie im Bundesgebiet ein Kfz auf öffentlichen Straßen lenken.

Schlagworte
Unkenntnis der Rechtsvorschrift
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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