RS UVS Salzburg 1991/09/11 5/10/3-1991

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Veröffentlicht am 11.09.1991
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Rechtssatz

Unkenntnis der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes kann einen Arbeitgeber keinesfalls entschuldigen.

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Schuld
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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