RS UVS Kärnten 1991/09/18 KUVS-114/5/91

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Rechtssatz

Wenn ein PKW 50 Minuten im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen Ladetätigkeit" geparkt wurde, liegt keine "Ladetätigkeit" mehr vor.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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