RS UVS Kärnten 1991/09/18 KUVS-114/5/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
beobachten
merken
Rechtssatz

Wenn ein Fahrzeuglenker wegen Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO siebenmal vorgemerkt ist, zwanzig Jahre im Berufsleben steht, monatlich S 10.000,-- verdient, verheiratet ist, und eine studierende großjährige Tochter hat, ist eine Geldstrafe bei neuerlicher Begehung der Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO angemessen und geeignet den Täter von der Begehung weiterer gleichartiger Verwaltungsübertretungen abzuhalten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten