RS UVS Salzburg 1991/09/26 5/16/2-1991

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1991
beobachten
merken
Rechtssatz

Auch die Beendigung der Beschäftigung wegen Saisonschluß führt gemäß §7 Abs6 Ausländerbeschäftigungsgesetz zum Erlöschen der Beschäftigungsbewilligung.

Schlagworte
Beendigung der Beschäftigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten