RS UVS Wien 1991/10/15 03/15/700/91

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Veröffentlicht am 15.10.1991
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Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß Behördenorgane bisher das verbotswidrige Aufstellen von Fahrzeugen am Tatort "billigten", kann nicht die Rechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens abgeleitet werden.

Schlagworte
Fahrbahnrand, Abstellen von KFZ
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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