RS UVS Wien 1991/11/08 03/32/663/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1991
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Rechtssatz

Die Mitglieder eines Chores sind keine "Mannschaft" im Sinne des KFG.

Schlagworte
Halte- und Parkverbot; Anhalten; Halten; Alarmblinkanlage; Mannschaften; Mannschaftstransport;
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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