Feilbieten im Umehrziehen liegt (erst) dann vor,
wenn Ware zum Verkauf an einen unbestimmten Kundenkreis bereitgehalten wird. Der bloße Verkauf von 30 dag Leberkäse und 2 Knackwürsten an eine Person (agent provocateur) bei nicht nachgewiesenem Vorrat einer zum Verkauf bestimmten Ware erfüllt den Tatbestand nicht. Aufhebung des Straferkenntnisses und Einstellung des Verfahrens.