RS UVS Oberösterreich 1992/01/30 VwSen-100269/13/Sch/Kf

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Bei Wegfall des Erschwerungsgrundes einer einschlägigen Verwaltungsübertretung während des Berufungsverfahrens aufgrund des Eintrittes der Tilgung dieser Strafe ist in der Regel mit einer Herabsetzung der von der Erstbehörde verhängten Strafe vorzugehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten