RS UVS Steiermark 1992/02/14 30.2-102/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1992
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Rechtssatz

Dem an einer Kreuzung anhaltenden Lenker ist es auch bei Blendung zumutbar, die angebrachten Bodenmarkierungen (Richtungspfeil zum Rechtseinbiegen und Sperrlinie) zu erkennen. Er hat sich nämlich gerade an einer ihm unbekannten Kreuzung mit entsprechender Sorgfalt davon zu überzeugen, ob eine Weiterfahrt in die von ihm beabsichtigte Fahrtrichtung überhaupt möglich ist.

Schlagworte
Bodenmarkierungen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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