RS UVS Kärnten 1992/02/27 KUVS-66/2/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Das verbotswidrige Abstellen eines PKW's über eine Dauer von 47 Minuten bedeutet keineswegs ein geringfügiges Verschulden und läßt weiters das Vorliegen einer einschlägigen Vormerkung eine Geldstrafe von S 500,-- schuldangemessen scheinen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten