RS UVS Wien 1992/03/03 03/18/487/92

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Veröffentlicht am 03.03.1992
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Rechtssatz

Ist ein BW im Inland rechtsfreundlich vertreten, können Zustellungen an seinen ausgewiesenen Vertreter durchgeführt werden. Es ist hiebei völlig gleichgültig, ob der BW seinen Wohnsitz im In- oder Ausland hat.

Schlagworte
Wohnsitz; Ausland; Gegenseitigkeit; Vertreter im Inland
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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