RS UVS Kärnten 1992/03/04 KUVS-38/3/92

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Veröffentlicht am 04.03.1992
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Rechtssatz

Die Zustellung durch Hinterlegung ist dann unwirksam, wenn der Empfänger gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, was zB im Fall einer reisebedingten Ortsabwesenheit der Fall ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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