RS UVS Steiermark 1992/03/09 99.3-1/92

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Veröffentlicht am 09.03.1992
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Rechtssatz

Gegenüber der im Verwaltungsstrafverfahren (§ 51 a VStG) geltenden Regelung ist eine Gewährung von Verfahrenshilfe im AVG nicht vorgesehen. Der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe aufgrund einer Maßnahmenbeschwerde war daher a limine zurückzuweisen.

Schlagworte
Verfahrenshilfe
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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