RS UVS Kärnten 1992/03/18 KUVS-295/3/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Wenn keine Erschwerungsumstände vorliegen, jedoch eine erstmalige Verletzung nach § 18 iVm § 11 Bäckereiarbeitergesetz vorliegt, der Beschuldigte für eine Gattin und einen im Studium befindlichen Sohn sorgepflichtig und unbescholten ist, ist eine Strafe von S 1.500,-- schuldangemessen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten