Aufgrund der wesentlichen mildernden Umstände wie Ersttäterschaft, aktiver Beitrag zur Wahrheitsfindung und Geständnis konnte die Strafe von S 2.000,-- (48 h) auf S 1.000,-- (24 h) herabgesetzt werden. Keine Erschwerungsgründe. Allseitige Verhältnisse:
Pensionist, S 25.000,-- monatlich, keine Sorgepflichten. Siehe auch RS 01.