RS UVS Steiermark 1992/03/24 25.3-3/92

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Veröffentlicht am 24.03.1992
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Rechtssatz

Da es weder im Fremdenpolizeigesetz noch im AVG eine "Beschwerdevorankündigung" gibt, wurde das vom Beschwerdeführer vorgelegte Schreiben (Beschwerdebegründung soll durch Rechtsanwalt nachgeholt werden) als Beschwerde gewertet.

Schlagworte
Beschwerdevorankündigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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