RS UVS Niederösterreich 1992/03/24 Senat-KO-91-015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Ein in einer Mappe eingelegtes Schriftstück kann nicht dem vom Gesetz geforderten Aushang an einer leicht zugänglichen Stelle in gut sichtbarer Form gleichgestellt werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten