RS UVS Niederösterreich 1992/04/07 Senat-WM-92-006

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Veröffentlicht am 07.04.1992
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Bei Unternehmen, die in Filialen gegliedert sind, ist in der Regel der Sitz des Unternehmens Tatort.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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