RS UVS Wien 1992/04/13 03/12/2766/92

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Veröffentlicht am 13.04.1992
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Rechtssatz

Kann die Fahrt aufgrund der örtlichen Verhältnisse iS der dort geltenden Einbahnregelung nur nach rechts fortgesetzt werden, besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die Anzeige einer Fahrtrichtungsänderung.

Schlagworte
Fahrtrichtungsänderung; Anzeige; Notwendigkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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