RS UVS Kärnten 1992/04/21 KUVS-145/3/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.1992
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Rechtssatz

Bei Zustellungen durch Hinterlegung und Behebung des Zustellstückes beginnt die Rechtsmittelfrist mit dem Datum der Behebung des Zustellstückes zu laufen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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