Bei Verwirklichung von sechs Tatbildern im Bereich des Arbeitnehmerschutzes ist bei einem Einkommen von monatlich S 23.000,-- netto, Alimentationsverpflichtungen von S 5.000,-- monatlich, Kreditrückzahlungsverpflichtungen von S 1,500.000,-- und Zahlungspflicht an die geschiedene Ehefrau von S 1,300.000,--, eine Gesamtgeldstrafe von S 6.500,-- bei einem sonstigen Strafrahmen von insgesamt S 350.000,--, insbesondere auch unter dem Aspekt der General- und Spezialprävention angemessen.