RS UVS Niederösterreich 1992/05/11 Senat-NK-91-018

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Veröffentlicht am 11.05.1992
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Rechtssatz

Ein Wochenendhaus stellt einen Wohnsitz im Sinne der Jurisdiktionsnorm dar, soferne die Absicht zu dauerhafter Unterkunftnahme - wenngleich auch nur am Wochenende - besteht.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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