RS UVS Salzburg 1992/05/12 18/2/1-1991

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Rechtssatz

Wurde ein falsch bezeichnetes Lebensmittel durch Auslieferung an den Erzeugungsbetrieb, in welchem die Verpackung vorgenommen worden war, in Verkehr gesetzt, so ist als Tatort der Erzeugungsbetrieb anzusehen.

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Tatort
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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