RS UVS Kärnten 1992/06/16 KUVS-391/6/92

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Rechtssatz

Das Ausmaß einer Alkoholisierung ist bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ohne Bedeutung und stellt ein vorausgegangener Alkoholkonsum demnach in diesem Zusammenhang kein geeignetes Beweisthema dar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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