Beachte Dazu VwGH vom 12.11.1992 92/18/0372 (Behandlung abgelehnt) Rechtssatz
Die Annahme eines umfangreichen Auftrages mit einem fixen Liefertermin, welcher in den geplanten Betriebsurlaub fällt, ist kein unvorhergesehener und nicht zu verhindernder Grund.