RS UVS Niederösterreich 1992/06/30 Senat-BN-91-040

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Rechtssatz

Der Nichteinhaltung von Auflagen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, die dem Schutz der Arbeitnehmer vor Verbrennungen dienen, ist ein erheblicher Unrechtsgehalt beizumessen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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