RS UVS Steiermark 1992/07/15 30.6-106/92

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Veröffentlicht am 15.07.1992
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Rechtssatz

Essentielles Tatbestandsmerkmal ist im Sinne des § 44 a Z 1 VStG bei Nichterfüllung des Abschußplanes, daß dem Beschuldigten die Nichterfüllung innerhalb der nach § 56 Abs 6 des Stmk Jagdgesetzes gesetzten Nachfrist vorgeworfen wurde.

Schlagworte
Abschußplan Stmk Jagdrecht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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