RS UVS Niederösterreich 1992/09/08 Senat-BN-91-068

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Veröffentlicht am 08.09.1992
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Rechtssatz

Im Falle der Vermietung eines Automaten gegen eine im vorhinein feststehende feste Miete ist in der Regel der Mieter als Betreiber anzusehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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