RS UVS Niederösterreich 1992/09/09 Senat-TU-91-020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Wurde bei einer Kollision am Tatfahrzeug (LKW) die Stoßstange links hinten weggerissen, dann hätte dem Lenker bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein kommen müssen, daß er einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht haben könnte.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten