RS UVS Wien 1992/09/17 03/12/1288/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine Beeinflussung des Meßergebnisses eines Radargerätes durch den polizeieigenen Funk oder durch CB-Funker ist auszuschließen, zumal Radargeräte in einem anderen Frequenzbereich arbeiten als die genannten Einrichtungen.

Schlagworte
Geschwindigkeit; Messung; Radargerät; Störungen; Beeinflussung; Funk
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten