RS UVS Vorarlberg 1992/09/24 1-297/92

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Veröffentlicht am 24.09.1992
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Rechtssatz

Nach § 44 Abs. 4 StVO werden Verordnungen, die sich durch ein Vorschriftszeichen ausdrücken lassen und für ein ganzes Ortsgebiet oder für Straßen mit bestimmten Merkmalen innerhalb eines Ortsgebietes gelten, mit den entsprechenden Vorschriftszeichen und der etwa erforderlichen Zusatztafel in unmittelbarer Verbindung mit dem Hinweiszeichen "Ortstafel" gehörig kundgemacht. Der Zeitpunkt der erfolgten Anbringung dieser Zeichen ist in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten. Solche Verordnungen sind im Ortsgebiet überdies ortsüblich zu verlautbaren.

Nach Ansicht der Berufungsbehörde verkennt die Berufungswerberin die Rechtslage, wenn sie vorbringt, daß die gegenständliche Verordnung durch das Hinweiszeichen "Ortstafel" (gemeint wohl "Ortsende", § 53 Abs. 1 Z. 17b StVO) nicht außer Kraft gesetzt werden könne, sondern dazu bedürfe es eines Verkehrszeichens gemäß § 52 lit. a Z. 10b StVO ("Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung"). Nach § 2 Abs. 1 Z. 15 StVO wird nämlich unter dem Begriff "Ortsgebiet" das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" (§ 53 Z. 17a) und "Ortsende" (§ 53 Z. 17b) verstanden. Da sich somit die gegenständliche Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Höchst, welche dieser in Anwendung des § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 20/1970, erlassen hat, nur auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Ortsgebiet der Gemeinde Höchst, ausgenommen auf Vorrangstraßen, bezieht, das Ortsgebiet jedoch beim Verkehrszeichen "Ortsende" aufhört, ist der Geltungsbereich dieser Verordnung mit dem letztgenannten Verkehrszeichen beschränkt, ohne daß es eines separaten Verkehrszeichens im Sinne des § 52 Abs. 1 Z. 10b StVO ("Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung 40 km") bedarf.

Schlagworte
Kundmachung einer Verordnung gemäß §44 Abs4 StVO, Aufhebung durch Verkehrszeichen "Ortsende" genügt.
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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