RS UVS Steiermark 1992/09/30 30.9-34/92

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Rechtssatz

An den Postbevollmächtigten für RSa-Briefe nach § 13 Abs 2 Zustellgesetz können Zustellungen zu eigenen Handen auch bei Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle erfolgen.

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Postvollmacht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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