Ein LKW-Lenker ist verpflichtet und ist ihm auch zumutbar, um den Beladungsvorschriften zu entsprechen und Überladungen zu vermeiden, sich die hiefür erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen. Falls, wie vorliegend, keine genaue Gewichtskontrolle durch eine Wiegeeinrichtung beim Aufladen besteht, ist im Zweifel nur eine solche Menge zu laden, daß auch unter der Annahme des höchsten Gewichtes, das höchst zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Die Gewichtskontrolle über die Darstellung im Frachtbrief ist nicht ausreichend.