RS UVS Steiermark 1992/11/04 30.6-14/92

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal "Inverkehrbringen" nach § 1 Abs 2 Qualitätsklassengesetz, das das Feilbieten, Verkaufen oder jedes sonstige erwerbsmäßige Überlassen einer Ware an andere darstellt, wird mit dem bloßen Hinweis auf eine Warenlieferung nicht eindeutig konkretisiert.

Schlagworte
Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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