RS UVS Kärnten 1992/11/16 KUVS-997-998/3/92

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Veröffentlicht am 16.11.1992
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Rechtssatz

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkerberechtigung zählt zu den gröbsten Verstößen gegen das Kraftfahrgesetz und hat die Behörde dieser Verwaltungsübertretung mit aller Strenge entgegenzutreten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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