RS UVS Kärnten 1992/11/18 KUVS-935-936/5/92

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Veröffentlicht am 18.11.1992
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Rechtssatz

Gegen eine Person, die im Handelsregister lediglich als Gesellschafterin nicht aber auch als nach außen hin vertretungsberechtigte handelsrechtliche Geschäftsführerin eingetragen ist, kann ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG 1987) nicht eingeleitet bzw geführt werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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