Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst und (mehrere Monate) später wiederum zwischen demselben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis begründet, so hat der Arbeitgeber als Zulassungsbesitzer die Lenkerberechtigung des Arbeitnehmers, soferne das Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer wiederum zur Benützung überlassen wird, erneut durch Einsichtnahme in den Führerschein zu prüfen.