Telefonische Lenkererhebung
Bei einer telefonisch im Auftrag der Behörde durchgeführten Lenkererhebung hat der Sicherheitswachebeamte dem Zulassungsbesitzer gegenüber zum Ausdruck zu bringen, daß die Befragung im Auftrag der Behörde erfolgt.
Daß sich der Polizeibeamte mit "Bundespolizeidirektion X, Rev. Insp. Y, Wachzimmer Polizeidirektion" vorstellt, reicht als Hinweis auf die die Auskunft verlangende Behörde nicht aus.