Fährt die Beschuldigte mit dem PKW des Ehegatten und kann sie mangels Auffinden im Kofferraum des PKW`s dem amtshandelnden Beamten das Verbandszeug nicht vorweisen, obwohl dieses sich im Inneren des Fahrzeuges unter der Hutablage befand, was die Beschuldigte nicht wußte, ist sie vom Tatvorwurf nach § 102 Abs 10 KFG exkulpiert.