RS UVS Kärnten 1993/01/15 KUVS-1481/1/92

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Veröffentlicht am 15.01.1993
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Rechtssatz

Sind im erstinstanzlichen Spruch des Straferkenntnisses der Tatvorwurf nach § 8 lit f und § 9 Abs 1 lit a LMG die verba legalia "falsch bezeichnet" und "in Verkehr bringen" nicht aufgenommen, liegt ein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot nach § 44a lit a VStG vor und ist das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG einzustellen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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