Sind im erstinstanzlichen Spruch des Straferkenntnisses der Tatvorwurf nach § 8 lit f und § 9 Abs 1 lit a LMG die verba legalia "falsch bezeichnet" und "in Verkehr bringen" nicht aufgenommen, liegt ein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot nach § 44a lit a VStG vor und ist das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG einzustellen.