RS UVS Niederösterreich 1993/01/22 Senat-MD-92-038

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Veröffentlicht am 22.01.1993
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Rechtssatz

Ein der Vorschrift des §86 Abs1 AAV entsprechender Kasten ist jedem Arbeitnehmer, also auch dem nur teilzeitbeschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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