RS UVS Oberösterreich 1993/01/25 VwSen-101210/14/Br/La

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Veröffentlicht am 25.01.1993
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Rechtssatz

Keine hinreichende Konkretisierung im Hinblick auf § 44a Z. 1 iVm § 58 Abs. 1 Z. 2 lit. a KDV, wenn anstelle eines Tatortes nur eine Fahrtrichtungsbeschreibung erfolgt. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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