RS UVS Kärnten 1993/01/26 KUVS-1478/3/92

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Rechtssatz

Erkennt der Fahrzeuglenker bereits bei Einleitung des Überholmanövers einwandfrei, daß er sich nach Abschluß des Überholmanövers gefahrlos einordnen werde können, verhält er sich rechtskonform.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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