RS UVS Niederösterreich 1993/01/28 Senat-TU-92-001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Das Berufsbild des Werbegestalters umfaßt auch die Anbringung selbst entworfener und selbst hergestellter Sportplatzwerbeschilder aus Klebefolie auf einem Sportplatz.

Er übt dabei nicht das Handwerk des Schilderherstellers aus.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten