RS UVS Niederösterreich 1993/02/15 Senat-NK-92-403

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Veröffentlicht am 15.02.1993
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Rechtssatz

Die Beschäftigungsverbote nach dem KJBG gelten auch für Familienmitglieder.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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