RS UVS Niederösterreich 1993/02/15 Senat-WN-92-407

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Veröffentlicht am 15.02.1993
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Rechtssatz

Durch das Überladen eines Fahrzeuges besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Darüberhinaus wird eine ungleich höhere Belastung der Wege herbeigeführt, sodaß dadurch die Allgemeinheit zu Schaden kommt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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