Pannen, Staus, Verkehrsunfälle, überlange Grenzaufenthalte und dergleichen sind Ereignisse, die als vorhersehbare oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehrende Ereignisse bei der Betriebsplanung in Betracht gezogen werden müssen. Es handelt sich dabei um keine außergewöhnlichen Fälle im Sinne des §20 Arbeitszeitgesetzes.